Klaus Brandner, SPD
Mit dem SGB II haben wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 zusammengelegt, um allen Arbeitslosen nach dem Grundsatz des Förderns und Forderns gleiche Chancen zu bieten und Hilfen aus einer Hand zu gewähren. Ein so umfangreiches Reformvorhaben ist komplex. Flexible Anpassungen sind daher immer wieder notwendig. Erfahrungen mit vergleichbaren Reformen im Ausland zeigen, dass es bis zu fünf Jahre dauert, bevor sie umfassend wirken. Unsere Gesetzgebung ist eine lernende Gesetzgebung. Die gesammelten praktischen Erfahrungen machen deutlich, dass Optimierungsbedarf besteht. Mit dem Fortentwicklungsgesetz haben wir dies aufgegriffen.
Dieses Gesetz ist nicht nur ein Spargesetz. In der Tat sollen in den kommenden Jahren Einsparungen erzielt werden, die sich insbesondere aus der Verbesserung der Verwaltungsabläufe, aber auch aus der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch ergeben. Mit dem Fortentwicklungsgesetz verbessern wir jedoch auch die Eingliederung Arbeitsloser und schließen Lücken im Leistungsrecht. Einen Bedarf für eine Generalrevision von Hartz IV gibt es jedoch nicht, sondern einen Korrekturbedarf bei der Umsetzung durch die Behörden. Der Bericht des Bundesrechnungshofes hat dies deutlich gemacht: Das Fördern wurde bisher nicht richtig umgesetzt und die gesetzlichen Möglichkeiten bei Weitem nicht ausgeschöpft.
Wir müssen die noch ausstehenden Ergebnisse der Evaluation nutzen. Wir dürfen die Menschen nicht verunsichern durch immer neue Debatten über vermeintliche Reformbedarfe. Auch der Ombudsrat hält eine Generalüberholung für nicht notwendig.
Kürzen ohne Sinn und Verstand ist kein Reformkonzept. Weniger Arbeitslose gibt es nur durch mehr Fördern. Klar ist auch: Wer den befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II abbauen will, der bestraft ganz bewusst die Menschen, die vorher Beiträge gezahlt und lange gearbeitet haben.
Erschienen am 6. Juli 2006
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