Heinrich Kolb, FDP
Die ausufernden Kosten für das Arbeitslosengeld II sind ein Beleg für eine Vielzahl von Konstruktionsfehlern. Keines der Ziele „bessere Betreuung, schnellere Vermittlung in Beschäftigung, vor allem von Langzeitarbeitslosen, und geringere Kosten“ wurde erreicht. Von der Umsetzung der Forderung, dass derjenige, der arbeitet, mehr zum Leben haben muss, als derjenige, der arbeiten kann, aber allein von staatlichen Transferleistungen lebt, sind wir weit entfernt.
Zwar enthalten die Korrekturen richtige Ansätze: Wir dürfen Leistungsmissbrauch zu Lasten der Steuerzahler nicht zulassen. Aber: Das Grundproblem der ungeklärten Kompetenzverteilung zwischen Bundesagentur für Arbeit (BA), Kommunen und Arbeitsgemeinschaften wird nicht behoben. Die ersten knapp anderthalb Jahre SGB II haben gezeigt: Die Verschiebehnhöfe wurden nicht beseitigt, im Gegenteil. Jetzt sind für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen teils die Kommunen, teils die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagentur und teils die BA allein zuständig. Die erzwungene Kooperation zwischen der BA und den Kommunen funktioniert nicht.
Wir brauchen und wir fordern klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten! Richtig wäre es, die Kommunen mit der Aufgabe der Reintegration von Langzeitarbeitslosen zu betrauen. Sie sind näher an den Betroffenen und in der Lage, der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen gerecht zu werden. Ungeklärt ist die Aufteilung der Kostentragungspflicht zwischen Bund und Kommunen für die Kosten für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach 2006. Die ursprünglich von SPD und CDU/CSU im Gesetzgebungsverfahren zum Optionsgesetz vereinbarte Revisionsklausel hat sich als undurchführbar erwiesen. Die Kommunen brauchen aber rechtzeitig Planungssicherheit.
Mit einer Fortentwicklung des SGB II ist es nicht getan. Wir fordern eine Generalrevision der Reform!
Erschienen am 6. Juli 2006
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