Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP
Beim Austausch immaterieller Güter in der digitalen Welt hat das Urheberrecht eine Schlüsselfunktion. Wir brauchen deshalb ein robustes Urheberrecht, das geistiges Eigentum auch in Zukunft wirksam schützt! Erst dieser Schutz schafft die notwendigen Anreize für kreative Tätigkeit und für Investitionen in deren wirtschaftliche Verwertung.
Der Entwurf der Bundesregierung für den „zweiten Korb“ ist ein Etikettenschwindel, denn an zentralen Stellen soll das Urheberrecht nicht verbessert, sondern zurückgestutzt werden. Das gilt vor allem für die geplante Überarbeitung des Vergütungsrechts für Privatkopien. Die Bundesregierung will die Geräteabgaben künftig an die Höhe der Gerätepreise koppeln. Das wäre ein Systembruch und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich! Die FDP unterstützt die Förderung individueller Lizenzmodelle – ihnen gehört die Zukunft. Wo die pauschale Geräteabgabe aber bis auf Weiteres das Mittel der Wahl für die Vergütung bleibt, muss sie dem Umfang der Nutzungen angemessen Rechnung tragen. Darüber können die Preise der Vervielfältigungsgeräte keinen Aufschluss geben.
Die Fraktionen im Bundestag waren sich in der Vergangenheit darüber einig, dass das Urheberrecht in seinem Kern als verfassungsrechtlich besonders geschütztes Eigentumsrecht zu behandeln sei. Unter dieser Prämisse müssen die Interessen der Urheber zwangsläufig im Zentrum der rechtspolitischen Überlegungen stehen. Die Große Koalition will die Koordinaten der Urheberrechtspolitik nun zugunsten urheberrechtsfremder Interessen verschieben. Das gilt auch für die geplante digitale Zugänglichmachung von Werken in Bibliotheken. Diesem Kurs wird die FDP nicht folgen. Unser politisches Leitbild ist die Stärkung des Urheberrechts als Recht des geistigen Eigentums.
Erschienen am 25. September 2006