Bestimmt nicht, ein Hufeisen bringt schließlich Glück. Aber Pferde brauchen nicht immer einen Hufbeschlag. Er ist auch nicht immer gesundheitsfördernd – es hängt unter anderem von der Nutzung des Tieres ab. Wenn es nicht stark belastet wird, kann es auch „barfuß“ laufen. Deshalb gibt es neben den klassischen Hufschmieden auch Berufe der reinen Barhufbehandlung. Rund 1.000 Menschen in der Bundesrepublik sind darin ausgebildet und verdienen damit ihr Geld. Man kann sich das wie zwei unterschiedliche Schulen vorstellen: Barhufbehandler machen Hufbehandlung und -pflege, ohne dass sie Hufeisen aufbringen. Der Hufschmied trägt seine Berufsbezeichnung nicht umsonst. Er beschlägt die Tiere. Barhufbehandlung ist bei ihm eher die Ausnahme.
Nun tritt 2007 ein von der Koalition und der FDP befürwortetes Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen in Kraft, das es künftig nur noch Hufschmieden erlaubt, Hufe zu bearbeiten. Es verpflichtet sie gleichzeitig, sich auch Fähigkeiten der Barhufbehandlung anzueignen, schafft aber de facto die Ausbildung für die reine Barhufbehandlung ab. Damit wird den bisher fachlich anerkannten Ausbildungsstätten die rechtliche Grundlage entzogen. Zugleich ist dies aus unserer Sicht eine eklatante Einschränkung der Berufswahlfreiheit für Hufbearbeiter und deren Ausbilder. Barhufbehandler müssten sich zum Hufschmied ausbilden lassen, wenn sie weiter arbeiten wollen, auch wenn sie nie vorhaben, einen Beschlag aufzubringen. Eine kleine Anfrage von mir und eine Sachverständigenanhörung haben ergeben, dass es aus Sicht des Tierschutzes keinen Anlass für eine solche Neuregelung gibt. Unsachgemäße Hufbehandlung kommt vor, aber sehr selten und nicht nur bei Barhufbehandlern.
Meine Fraktion hat zwei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, der ein aus dem Jahr 1940 stammendes Gesetz reformieren sollte, eingebracht. Danach wäre zum einen der Berufszugang der Hufbearbeiter unreglementiert geblieben und Hufschmiede hätten zum anderen eine vertiefte Ausbildung in der Barhufbehandlung erhalten müssen. Letzterer Vorschlag ist aufgegriffen worden, der erste nicht. Das wird wahrscheinlich zu Verfassungsklagen führen, die viel Zeit brauchen und für die Ausbildungsstätten und die Barhufbehandler eine Katastrophe sind.
Foto: studio kohlmeier
Erschienen am 10. April 2006
Kirsten Tackmann, Jahrgang 1960, Abgeordnete der Fraktion Die Linke., ist Veterinärmedizinerin und Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.