Mit der folgenden Tabelle können Sie die Änderungen des Grundgesetzes durch die Föderalismusreform nachvollziehen. Die Spalte „Erläuterungen“ skizziert, was die Neufassung von Grundgesetzartikeln für die politische Praxis und die Gesetzgebung bedeutet. Für den Vergleich der alten und der neuen Fassung des Grundgesetzes beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der
gewählten Abgeordneten. Er setzte sich zu Beginn der 16.
Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen
Anzahl über Landeslisten gewählter Abgeordneten zusammen.
Hinzu kamen 16 Überhangmandate. Zu Beginn der Wahlperiode
hatte der Bundestag 614 Mitglieder, nach Ausscheiden eines
Abgeordneten mit Überhangmandat sind es derzeit 613. Zentrale
Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle
der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt er durch Wahlen
die Besetzung anderer Verfassungsorgane, so zum Beispiel die
Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts und die
Bundeskanzlerin.
www.bundestag.de
Bundesrat
Bei der Gesetzgebung und Verwaltung des
Bundes wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Der
Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Die
Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch
anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden. Die
Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der
Bundesländer. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Länder mit mehr
als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg,
Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen) haben vier, mit mehr als sechs Millionen (Hessen)
fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern
(Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen) sechs Stimmen. Der Bundesrat hat 69
Mitglieder.
www.bundesrat.de
Bundesregierung
Die Bundesregierung ist die Spitze der
Exekutive des Bundes und besteht aus der Bundeskanzlerin und den
Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die
Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag
einzubringen (Initiativrecht). Sie kann per Gesetz zum Erlass von
Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Die Bundeskanzlerin
bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien
leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
„selbstständig und unter eigener Verantwortung“.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet
die Bundesregierung.
www.bundesregierung.de
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Fotos: Deutscher Bundestag, Bundesrat