Es ist wie ein Fanal, als am Abend des 27. Februar 1933 der
Reichstag in Flammen steht — die Machtübernahme durch
die Nationalsozialisten liegt knapp vier Wochen zurück. Das
als Instrument für den Weg zur Macht genutzte, aber in seiner
Funktion von den nazionalsozialistischen Abgeordneten stets
bekämpfte Parlament hat nun auch äußerlich sichtbar
großen Schaden genommen. Am Tatort wird der
niederländische Kommunist Marinus van der Lubbe festgenommen.
Er will den Brand „aus Protest” gelegt haben. Die neuen
Machthaber konstruieren die Theorie einer kommunistischen
Verschwörung. Schon am nächsten Tag wird die sogenannte
Reichstagsbrandverordnung erlassen, die die Grundrechte der
Weimarer Verfassung außer Kraft setzt und der
Willkürherrschaft der Nationalsozialisten Tür und Tor
öffnet. Innerhalb von wenigen Wochen werden rund 40.000
politische Gegner verhaftet oder ermordet.
Trotz der beispiellosen Welle von Verhaftungen und obwohl
kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen nicht mehr
erscheinen dürfen, verfehlen die Nationalsozialisten bei den
Reichstagswahlen im März 1933 mit 43,9 Prozent der Stimmen die
absolute Mehrheit. Doch der Fahrplan zur Zerstörung der
Demokratie läuft weiter. In der Krolloper, die dem
ausgebrannten Reichstagsgebäude gegenüber liegt,
besiegeln die nationalsozialistischen Abgeordneten mit den Stimmen
der bürgerlichen Parteien (unter anderem DNVP, Zentrum und
BVP) das Ende der Demokratie: Unter massivsten
Einschüchterungen, gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und
unter Ausschluss der untergetauchten, verhafteten oder ermordeten
kommunistischen Abgeordneten beschließt der Reichstag das
„Ermächtigungsgesetz”, jenes „Gesetz zur
Behebung der Not von Volk und Reich”, das es Reichskanzler
Adolf Hitler ermöglicht, neue Gesetze, Gesetzes und
Verfassungsänderungen ohne Zustimmung des Parlaments zu
beschließen.
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Erschienen am 24. September 2008
Nationalsozialismus
Informationen zum Reichstagsbrand und zur Zeit des NS-Regimes
unter:
www.dhm.de/lemo/html/nazi