Schwarzarbeit wird vom kommenden Monat an schärfer geahndet. Der Bundesrat verabschiedete am 9. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das rot-grüne Gesetz gegen illegale Beschäftigung. Der Staat erhofft sich von der Neuregelung, wenigstens einen Teil der auf diese Weise hinterzogenen Steuern aus einem Schwarzarbeitsvolumen von insgesamt schätzungsweise rund 370 Milliarden Euro im Jahr hereinzuholen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rechnet mit Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro. Mit dem Gesetz soll vor allem die gewerbliche Schwarzarbeit bekämpft werden. Dies betrifft illegale Beschäftigung am Bau, in der Gastronomie, im Taxi- und Mietwagengewerbe, bei Reinigungsdiensten sowie in Spielhallen.
Bei Nachbarschaftshilfe sowie Beschäftigung privater Putzfrauen sind dagegen Lockerungen geplant. So gelten Gelegenheitsjobs, "die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind", nicht als Schwarzarbeit. Auch die Nichtanmeldung geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten wird nicht als Straftat gewertet, sondern als Ordnungswidrigkeit.
Grundsätzlich erweitert Rot-Grün mit dem Gesetz die Definition von Schwarzarbeit. Gelockert wird auch die von privaten Auftraggebern verlangte Pflicht zur zweijährigen Aufbewahrung von Handwerkerrechnungen. Statt der Rechnung genügen Zahlungsbelege oder "andere beweiskräftige Unterlagen". Das Bußgeld für entsprechende Verstöße wird von 1.000 auf 500 Euro reduziert. Rot-Grün will mit der Aufbewahrungspflicht "Ohne-Rechnung-Geschäfte" bekämpfen, die Union wollte auf die Regelung ganz verzichten.
Nach langem Streit hatten sich Koalition und Opposition in der vergangenen Woche im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Um sich die Zustimmung der Union im Bundesrat zu sichern, hatte die Koalition nochmals Änderungen akzeptiert. So sollen Zollbeamte auch in Privathaushalten illegale Beschäftigung verfolgen können. Die Koalition wollte dies den kommunalen Behörden überlassen. dpa