Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Erwerbstätigkeit der 55- bis 64-Jährigen ist Gegenstand eines Antrages der FDP ( 15/3538). Die Fraktion beklagt, dass im Jahre 2001 weniger als 37 Prozent dieser Altersgruppe und nur 22 Prozent der 60- bis 64-Jährigen gearbeitet haben. Im internationalen Vergleich liege Deutschland damit weit hinten.
Die Parlamentarier berufen sich auf eine OECD-Studie, wonach Länder mit hoher Erwerbstätigkeit älterer Menschen eine geringere Arbeitslosigkeit insgesamt aufweisen. Der hohe Anteil der älteren Personen am Erwerbsleben gehe nicht zu Lasten der jüngeren Generation. Um die Älteren in den Arbeitsmarkt zurückzuholen, will die Fraktion allgemeinverbindliche Erklärungen von Tarifverträgen abschaffen und auf Mindestlohnvorschriften verzichten. Auch müssten gesetzlich fixierte berufliche Altersgrenzen weitgehend überprüft und gestrichen werden.
Zu den weiteren Vorstellungen der FDP gehört es, die Altersteilzeit nach dem Blockmodell und der Wahrung des Vertrauensschutzes zu beenden und die Rahmenbedingungen für Erwerbstätigkeit neben dem Rentenbezug zu verbessern. Auch müsse das Lebensalter als Kriterium für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen gestrichen werden, da diese Regelung die Reintegration älterer Arbeitsloser erschwere. Zur Begründung heißt es in dem Antrag, viele ältere Menschen sollen und können Leistung erbringen. Auch wenn manche ältere Arbeitnehmer angesichts körperlicher und seelischer Belastungen es vorzögen, frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, wolle doch eine wachsende Zahl älterer Personen nicht abgeschoben und nur versorgt werden. rab