Für die öffentlichen Haushalte seien dadurch Mehrbelastungen von rund 260 Millionen Euro jährlich zu erwarten. Davon müssten etwa 220 Millionen Euro vom Bund und 40 Millionen Euro von den Kommunen übernommen werden.
Mit der bisherigen Regelung unterschiedlicher Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende in Ost- und Westdeutschland sollten die Unterschiede in der Verbrauchsstruktur und im privaten Konsumverhalten berücksichtigt werden, heißt es in dem Entwurf. Der Ombudsrat, der die Regierung bei der Umsetzung der Hartz-IV-Regelungen berät, habe in seinem Zwischenbericht vom Juni dieses Jahres darauf hingewiesen, dass die um 14 Euro niedrigere Regelleistung für die ostdeutschen Länder nicht mit Hinweis auf niedrigere Nettoeinnahmen, geringere Lebenshaltungskosten und unterschiedliches Verbrauchsverhalten zu rechtfertigen sei.
Eine bundeseinheitliche Regelleistung fördere die Bereitschaft der Arbeitsuchenden, eine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet aufzunehmen, unabhängig von den bisher regional unterschiedlichen Regelleistungen, so der Ombudsrat. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme erklärt, mit der geplanten Erhöhung der Leistungen für die neuen Länder werde die Systematik durchbrochen, wonach sich die Höhe der Leistung an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes zu orientieren habe. Er empfahl, die Änderung zurückzustellen bis die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe für das Jahr 2003 ausgewertet ist.
Diesen Vorschlag hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Nach ihrer Auffassung wird die Systematik nicht durchbrochen. Auch die Veränderungen anhand des aktuellen Rentenwertes würden von der geplanten Angleichung nicht berührt.