Recht. Die Bundesregierung solle die Arbeiten zur weiteren Modernisierung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft "umgehend" wieder aufnehmen und dem Parlament einen Gesetzentwurf dazu vorlegen. Das fordert die FDP in einem Antrag ( 16/262).
Notwendig seien vor allem eine weitere Verbesserung des Rechtsschutzes gegen die illegale Nutzung geschützter Werke, eine zeitgemäße Überarbeitung des urheberrechtlichen Abgabensystems sowie eine sachgerechte Erleichterung der Nutzung von Archivbeständen in neuen Nutzungsarten. Pläne zur Einführung einer so genannten Bagatellklausel, durch die rechtswidrige Vervielfältigungen in geringer Anzahl straffrei bleiben, müsse der Bundestag ablehnen.
Ferner solle das Parlament die Regierung auffordern, bis zum 1. Juli des kommenden Jahres einen "ausführlichen Bericht" über die Entwicklungen des Urhebervertragsrechts seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern in der vergangenen Wahlperiode vorzulegen. Die Liberalen weisen darauf hin, Urheber hätten seitdem einen ausdrücklichen Anspruch auf "angemessene Vergütung". Was genau darunter zu verstehen sei, sei strittig.
Die FDP weist darauf hin, dass inzwischen erste Gerichtsurteile dazu vorlägen. Diese Urteile, in denen es um die Honorare für Übersetzer gehe, hätten Aufmerksamkeit erregt und in der Verlagswirtschaft eine "große Unruhe" ausgelöst. Eine "fundierte Bewertung" der ersten praktischen Auswirkungen des neuen Urhebervertragsrechts seitens der Regierung sei somit erforderlich. Der Gesetzgeber müsse so in die Lage versetzt werden, gegebenenfalls Fehlentwicklungen und Defizite rechtzeitig zu erkennen und korrigieren zu können.