Recht. Die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zweck der Strafverfolgung genauer zu regeln, ist Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 16/1024). Union und SPD hatten dazu bereits einen wortgleichen Entwurf ( 16/544) eingebracht. Der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf, den der Bundestag am 30. März zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen hat, enthält die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Regierung. Die Länderkammer verlangt umfangreiche Änderungen. So wird gefordert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auslieferung von Deutschen beachtet und im Gesetz angesprochen werden müsse. Die Regierung hält dies für "kontraproduktiv". Eine ausdrückliche Regelung dieses Grundsatzes zugunsten deutscher Staatsangehöriger könnte in der Rechtspraxis den Eindruck hervorrufen, dass die Verhältnismäßigkeit bei der Auslieferung eines Ausländers nicht zu beachten sei. Dies sei falsch, so die Regierung.