Inneres. Unter Bezug auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordert die FDP-Fraktion eine einheitliche Gesetzgebung zum Datenschutz-Audit-Verfahren. Die Liberalen haben dazu einen Antrag (16/1169) vorgelegt. Sie führen an, nach dem BDSG seien die Anforderungen an die Prüfung und Bewertung des Verfahrens sowie die Auswahl und Zulassung von Gutachtern durch ein Ausführungsgesetz zu regeln. Der Entwurf zur Ausführung und Umsetzung des BDSG sei aber auch nach über fünf Jahren noch nicht in den Bundestag eingebracht worden. Bis heute gebe es deshalb keine anerkannten Kriterien, mit denen die datenschutzrechtliche Qualität von Produkten, Dienstleistungen oder Verarbeitungsverfahren für deren Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung gemessen werden könnten, so die Fraktion. Ein Datenschutz-Audit besteht aus einer Prüfung und Bewertung des Datenschutzkonzepts sowie der technischen Einrichtungen eines Anbieters vor Inbetriebnahme durch unabhängige Gutachter. Bei guten Ergebnissen ist die Vergabe eines Gütesiegels denkbar.