Kultur und Medien. Nach über 35 Jahren will die Bundesregierung die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus dem UNESCO-Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in deutsches Recht umsetzen. Dieser Schritt sei "längst überfällig" heißt es in dem Gesetzentwurf ( 16/1371). Das UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 soll Museen und Ausgrabungsstätten vor Plünderungen schützen.
Die Bundesregierung erklärt in ihrem Gesetzentwurf, dass mit dem Übereinkommen und einer Richtlinie des Europäischen Rates ein Kulturgüterrückgabegesetz geschaffen wurde, das sich in der Praxis "bewährt" habe.
Man habe sich grundsätzlich dazu bekannt, "dass national bedeutungsvolles Kulturgut in den Herkunftsstaat und im Hinblick auf archäologische Gegenstände in den Fundzusammenhang gehört" und deshalb zurückzugeben sei, wenn die "illegale Verbringung schon nicht verhindert werden konnte". Der Gesetzentwurf enthält außerdem Regelungen zur Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Rückgabeanspruchs für deutsches national wertvolles Kulturgut gegenüber Staaten des UNESCO-Übereinkommens, zu Rückgabeansprüchen gegen die Bundesrepublik bei unrechtmäßig nach Deutschland gebrachtem nationalen Kulturgut dieser Staaten und zu Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antikenhandel.
Ziel des Gesetzes ist es, den internationalen Kulturgüterschutz zu verbessern und die Rückführung von illegal exportierten Kulturgütern zu erleichtern. Die Regierung betont dabei, dass eine Rückwirkung des Gesetzes verfassungsrechtlich "äußerst problematisch" wäre. Daher beschränkten sich die Bestimmungen auf zukünftige Sachverhalte und seien etwa auf die Rückgabe von in den vergangenen Jahren im Irak gestohlenem Kulturgut nicht anwendbar. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf mit kleineren Änderungsvorschlägen zugestimmt.