Zur strafrechtlichen Verfolgung der Computerkriminalität hat das Parlament am 24. Mai zwei Abkommen des Europarates und der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Ein Gesetzentwurf dazu ( 16/3656 ) erhielt eine überwältigende Mehrheit. Die Linke stimmte dagegen. Danach ist künftig beim so genannten Hacken bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten strafbar. Bislang gilt dies erst dann, wenn man sich Daten verschafft. Die Regierung führt an, Computerkriminalität weise schon seit längerem internationale Dimensionen auf. Insbesondere das Internet stelle eine neue Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland dar. Gerade im Internet würden die Taten vielfach grenzüberschreitend begangen, was zur Folge habe, dass die Lokalisierung und Identifizierung von Straftaten erschwert sei.