Aus dem ERP-Sondervermögen des Bundes werden 2 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt abgezweigt. Dies beschloss der Bundestag am 24. Mai auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/5447 ), als er den Regierungsentwurf zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung ( 16/4664 , 16/5054 ) in geänderter Fassung gegen das Votum der Opposition annahm.
Das ERP (European Recovery Program) geht auf den Wiederaufbau mit US-Hilfe nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. Daraus werden unter anderem zinsgünstige Kredite für kleine und mittlere Unternehmen finanziert.
Als Gegenleistung erhält das ERP-Vermögen Rechte des Bundesfinanzministeriums an Rücklagen in der KfW-Bankengruppe im Umfang von einer Milliarde Euro übertragen. Eine weitere Milliarde Euro wird durch die Auflösung von ERP-Rückstellungen frei. Der Bund übernimmt die Verbindlichkeiten und Forderungen des ERP in Höhe von rund 14 Milliarden Euro.
CDU/CSU und SPD unterstrichen, dass die Substanz der Fördermittel im Umfang von 590 Millionen Euro jährlich erhalten bleibt. Durch den Parlamentsvorbehalt blieben die Rechte des Bundestages, der die jährlichen ERP-Wirtschaftspläne beschließt, gewahrt.
Die FDP und Grüne scheiterten mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag ( 16/5476 ), in dem sie die Regierung aufgefordert hatten, die 2 Milliarden Euro im ERP-Vermögen zu belassen und das restliche ERP-Vermögen nicht als Eigenkapital oder Nachrangdarlehen in die KfW einzubringen, weil die KfW den zusätzlichen Kapitalspielraum für Wettbewerbszwecke nutzen könnte. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der Linken ( 16/5475 ), die das ERP-Sondervermögen ebenfalls in seiner jetzigen Form erhalten wollte.