Die Regierung soll eine umfassende nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (Biodiversität) entwickeln. Einem entsprechenden Antrag der Koalition ( 16/1996 ) stimmte der Bundestag am 24. Mai zu. In der Strategie soll "allen relevanten Akteuren eine langfristige Orientierung für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt" gegeben werden. Der Schutz der biologischen Vielfalt sei nicht nur ein nationales, sondern ein globales Umwelt- und Entwicklungsproblem. Die Zentren der Biodiversität lägen zumeist in Entwicklungsländern. Das Plenum folgte dabei einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ( 16/4275 ). Auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses ( 16/5294 ) lehnte es einen Antrag der Grünen zur nachhaltigen Ressourcennutzung durch Agroforstwirtschaft ab ( 16/2794 ).
Überwiesen hat der Bundestag einen Antrag der Grünen ( 16/5413 ), mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Verlust der biologischen Vielfalt im Bereich der Landbewirtschaftung (Agrobiodiversität) entgegenzuwirken. Die biologische Vielfalt sei von grundlegender Bedeutung für die Sicherheit der menschlichen Ernährung und die Deckung anderer Grundbedürfnisse des Menschen wie Wasserversorgung, Luftreinhaltung oder nachwachsende Rohstoffe. Diese Vielfalt sei weltweit jedoch in "besorgniserregendem Maße" gefährdet. Deshalb fordert die Fraktion die Bundesregierung unter anderem auf, bis Ende dieses Jahres einen ausführlichen Bericht über den Umsetzungsstand und die Auswirkungen der bisher eingeleiteten Maßnahmen zum Erhalt der Agrobiodiversität vorzulegen und darauf aufbauend eine Strategie für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung weiterzuentwickeln.