Die Bundesregierung muss die Überschuldung privater Haushalte nicht bekämpfen. Einen Antrag der Linksfraktion ( 16/1544 ) hat der Bundestag am 24. Mai auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 16/3907 ) abgelehnt. Die Fraktion hatte darin von der Regierung gefordert, die Schuldnerberatung auszubauen, da sie zur Existenzsicherung überschuldeter Menschen beitrage. Darüber hinaus sollte sie eine gesetzliche Grundlage zur langfristigen Finanzierung der Schuldnerberatung schaffen, und die Banken und Wirtschaftsverbände sollten neben Ländern, Kommunen und Wohlfahrtsverbänden "entsprechend der durchschnittlichen Gläubigerstruktur" an der Finanzierung beteiligt werden. Schließlich sollte nach dem Willen der Fraktion zusammen mit den Gemeinden und den in der Schuldnerberatung engagierten Verbänden ein Bedarfsschlüssel ermittelt werden.