Die Linke fordert in einem Gesetzentwurf ( 16/5808 ), Studiengebühren in das BAföG einzubeziehen. Den Auswirkungen der Gebühren könne damit zwar nicht umfassend begegnet werden. Zumindest könnten aber die Studenten, die unzweifelhaft bedürftig seien, trotz Gebühren weiterstudieren, heißt es zur Begründung. Die anfallenden Kosten sollten die Länder tragen, in denen sich die Hochschulen der Betroffenen befinden. Auf diese Weise werde sichergestellt, dass weder der Bund noch die Länder, die auf Gebühren verzichten, belas- tet werden.
Weil immer mehr Länder Studiengebühren einführen, würden immer mehr BAföG-Empfänger gezwungen, trotz ihrer anerkannten Bedürftigkeit Gebühren zu zahlen. Das werde in den Bedarfssätzen nicht berücksichtigt. Als einziger Ausweg bleibe den Studenten, zusätzlich zum BAföG Anträge auf Kredite zu stellen. Unter Umständen müssten sie hinterher mehr als die 10.000 Euro zurückzahlen, die der Gesetzgeber als Höchstgrenze für BAföG-Schulden eingeführt habe. Viele verzichteten deswegen auf ein Studium. Studierten die Betroffenen doch mit Hilfe des Staates, finanziere der Bund auf Umwegen die Studiengebühren der Länder. Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angebotenen Darlehen seien nur für den Lebensunterhalt der Studenten gedacht. Wenn sie die Kredite also nicht für die Gebühren verwenden dürften, müssten sie dafür das BAföG, das vom Bund finanziert werde, ausgeben. Das aber widerspreche der Intention des Gesetzgebers.