Ohne Studenten keine Fachkräfte. Das sagten sich Bund und Länder und beschlossen im Hochschulpakt, bis 2010 Plätze für 90.000 Studenten zu schaffen. Aber: Ohne Geld keine neuen Studenten. Das betonte Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, als er am 4. Juli im Ausschuss für Bildung und Forschung die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung vorstellte.
Mit der Sozialerhebung sammelt das Studentenwerk seit 55 Jahren Daten über Studienfinanzierung, Erwerbstätigkeit, soziales Profil der Studenten und vieles mehr. Meyer auf der Heyde betonte, höhere BAföG-Bedarfssätze für Studenten und größere Freibeträge für die Eltern seien zwei Maßnahmen, die auch Kinder finanziell schwacher Familien für ein Studium begeistern könnten. Nach der letzten BAföG-Erhöhung im Jahr 2002 sei die Zahl der Studenten gestiegen. Wenn die Regierung ihr Ziel, mehr Studenten an die Hochschulen zu holen, erreichen wolle, müsse sie sich auf Kinder von Nicht-Akademikern konzentrieren. 83 von 100 Akademikerkindern studierten. Bei den anderen liege die Quote deutlich niedriger. Nur 23 von 100 Kindern, deren Eltern nicht studiert hätten, entschieden sich für ein Studium. "Hier liegen die Potenziale, um die Studierendenzahlen zu erhöhen", so Meyer auf der Heyde. Eine Erhöhung der Freibeträge käme den Familien zugute, deren Einkommen zu hoch für eine BAföG-Förderung sei, aber zu niedrig, um das Studium der Kinder zu finanzieren.
Er begründete sein Plädoyer mit den Antworten der rund 17.000 im Sommersemes- ter vergangenen Jahres befragten Studenten zu ihrer Arbeit neben dem Studium. Zwei Drittel der Studenten, deren Eltern ein mittleres Einkommen aufwiesen, seien neben dem Studium erwerbstätig. Kinder armer und reicherer Familien arbeiteten zu 63 Prozent. Studierende der mittleren Gruppe seien auch diejenigen, die am häufigsten dauerhaft arbeiten würden. 37 Prozent von ihnen hätten einen regelmäßigen Job. Meyer auf der Heyde zog daraus den Schluss, dass die Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder angemessen zu unterstützen, obwohl der Staat dieses voraussetze. Dadurch seien die jungen Menschen gezwungen zu arbeiten und könnten sich nicht in dem Maße auf ihr Studium konzentrieren, wie es eigentlich vorgesehen sei.
"Die BAföG-Novelle reicht nicht aus. Die derzeitigen 585 Euro Förderhöchstsatz sind weniger, als die Familiengerichte als Unterhaltsempfehlung abgeben", bekräftigte er die Bedenken, die er schon am 21. Mai während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses geäußert hatte.