Private Kopien von digitalen, nicht geschützten Ton- und Bildträgern bleibt in einem begrenzten Umfang legal. Ein völliges Verbot für Kopien besteht nun allerdings, wenn dafür ein Kopierschutz umgangen werden muss. Ein umfassendes Verbot besteht auch für Kopien rechtswidriger Angebote im Internet. Dies sieht das neue Urheberrecht ( 16/1828 , 16/5939 ) vor, das der Bundestag am 5. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedet hat; die Grünen enthielten sich.
Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen und die Linke mit ihrer Forderung nach einer so genannten Bagatellklausel, die eine strafrechtliche Verfolgung in weniger schweren Fällen eines Verstoßes gegen das Kopierverbot verhindert hätte.
Ebenfalls neu geregelt wird die Vergütung, die die Hersteller von Kopiergeräten als Ausgleich an die Rechteinhaber zu zahlen haben. Bislang war diese auf den Kaufpreis aufgeschlagene Abgabe detailliert gesetzlich geregelt. Nun soll eine pauschale Vergütung zwischen den Kopiergeräteherstellern und den Rechteinhabern selber ausgehandelt werden können.
Einigkeit herrschte im Parlament darüber, dass die Arbeiten am Urheberrecht nicht abgeschlossen seien. So stehe noch eine Reglung des Handels mit gebrauchter Software aus. Gleiches gelte für die "intelligente Aufnahmesoftware", mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Internet -Radioangebot aufgenommen werden können.