DOPING
Bundestag beschließt Rechtsverschärfungen - Opposition geht das nicht weit genug
Doping im Sport soll künftig in Deutschland härter bestraft werden. Entsprechende Verschärfungen bestehender Gesetze und neue Zuständigkeiten hat der Bundestag am 5. Juli mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Nach jahrelangem Ringen bekommt Deutschland damit zwar kein eigenes Anti-Doping-Gesetz, wie es andere europäische Länder haben und es auch in Deutschland gefordert wurde, Athleten und Hintermännern drohen theoretisch aber bei besonders schweren Vergehen oder banden- und gewerbsmäßigem Vorgehen dennoch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.
Zentraler Bestandteil des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ( 16/5526 , 16/5937 ) ist eine Modifikation des Arzneimittelgesetzes. Der Besitz "nicht geringer Mengen" bestimmter Dopingsubstanzen, die in einer so genannten Stoffliste aufgeführt sind - es handelt sich dabei vor allem um Anabolika, Petid-Hormone und Anti-Östrogene -, wird damit künftig strafbar sein. Was eine "nicht geringe Menge" ist, wird derzeit im Gesundheitsministerium erarbeitet.
Außerdem soll künftig zur Strafverfolgung bei Dopingvergehen auch Telefonüberwachung eingesetzt werden können und das Bundeskriminalamt zuständig sein.
Während der für den Sport zuständige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen die Rechtsverschärfungen lobten, kritisierte die Opposition, die neuen Regelungen gingen nicht weit genug - Grüne und FDP stimmten dennoch nicht, wie die Linke, gegen das so genannte Artikelgesetz, sondern enthielten sich.
Schäuble betonte, aktives Doping von Athleten müsse weiterhin vom organisierten Sport selbst verfolgt und sanktioniert werden, dies sei die effektivste Form der Dopingbekämpfung. "Wir legen heute Ergänzungen dazu vor, weil das Doping hoch kriminalisiert ist".
Sowohl der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) als auch der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) lobten die Rechtsverschärfung als einen "wichtigen Schritt". Das Gesetz kann frühestens Mitte Oktober in Kraft treten. Zuvor muss der Bundesrat es zur Kenntnis nehmen; eine Zustimmung ist nicht erforderlich.