Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung Gatersleben (Sachsen-Anhalt) kann weiter gentechnisch veränderte Pflanzen auf ihrem Gelände freisetzen. Einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5893 ), mit dem die Freisetzung verboten werden sollte, lehnte der Bundestag am 5. Juli mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie der FDP ab.
Freisetzungsexperimente dürften laut geltendem Recht nicht die natürliche Umwelt "in ihrem Wirkungsgefüge" als Schutzgut gefährden, heißt es in dem Antrag. Weder die geplante Freisetzung von gentechnisch veränderten Erbsen, die einen pharmazeutischen Wirkstoff produzieren, noch der bereits 2006 durchgeführte Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Weizen stünden in einem vertretbaren Verhältnis zu dem Risiko, das Schutzgut der biologischen Vielfalt, für das die Genbank einen wichtigen Beitrag leiste, zu gefährden.
Ebenso erfolglos blieb die Fraktion mit einem Antrag ( 16/4556 ), bei Prüfung von Freisetzungsanträgen gentechnisch veränderter Pflanzen eine Reihe von Sicherheitsstandards festzuschreiben. Gentechnisch veränderte Pflanzen sollen demzufolge erst im Labor, dann im Gewächshaus und erst danach in Freilandversuchen getestet werden dürfen. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass keine durch Freisetzungsexperimente veränderten Organismen in den Lebens- und Futtermittelkreislauf oder in die Natur gelangen könnten. Das Plenum folgte dabei zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 16/5893 , 16/5755 ).