Einstimmig hat der Bundestag am 5. Juli der Umsetzung des Europäischen Übereinkommens vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5789 ) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/5389 ). Bislang wurden internationale Gefahrguttransporte auf Rhein und Mosel durch eine Verordnung geregelt. Mit dem Europäischen Übereinkommen werden nun die Vorgaben europaweit vereinheitlicht, um vor allem die Donau zu erfassen.
Der Bundestag hat am 5. Juli einstimmig der Änderung des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersagen (EZMW) aus dem Jahre 1973 zugestimmt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Verkehrsausschusses ( 16/5773 ) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/5577 ), durch den das Protokoll vom 22. April 2005 zur Änderung des Übereinkommens in deutsches Recht umgesetzt wird. Mit dem Protokoll werde das Übereinkommen an gesellschaftliche, wissenschaftliche und technische Veränderungen angepasst, heißt es im Gesetzentwurf. Weitere Staaten können nun dem Übereinkommen beitreten und sich am EZMW beteiligen. Das EZMW ist eine von 18 europäischen Staaten getragene, unabhängige internationale Organisation mit Sitz in Shinfield Park bei Reading in England.
Vorschläge der Linksfraktion zum nachhaltigen Schutz der Meeresumwelt hat der Bundestag am 5. Juli zurückgewiesen. Einem anlässlich der Beratung einer Großen Anfrage der Fraktion ( 16/3069 ) und der Antwort der Bundesregierung darauf ( 16/4782 ) vorgelegten Entschließungsantrag stimmten neben der Linken nur noch die Grünen zu, die FDP enthielt sich. Die Fraktion hatte die Regierung unter anderem aufgefordert, in der EU darauf zu dringen, dass "zerstörerische" Methoden wie die Grundschleppnetzfischerei abgeschafft und Überkapazitäten der EU-Fischereiflotte abgebaut werden. Zudem seien auf Hoher See großflächige Meeresschutzgebiete außerhalb nationaler Gerichtsbarkeiten einzurichten.
Bei Enthaltung der Linken hat der Bundestag am 5. Juli darauf verzichtet, die 79. Regierungsverordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/5328 ) aufzuheben. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 16/5709 ). Damit wird die Außenwirtschaftsverordnung an die zum 1. Juli 2009 in der EU geplante Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens "Atlas"angepasst. "Atlas" soll das bisherige papiergestützte Verfahren ersetzen, um schnellere und gezieltere Zollkontrollen zu ermöglichen. Vorab-Informationen sollen einer Risikoanalyse unterzogen und zwischen den beteiligten Zollstellen ausgetauscht werden können. Übergangsweise ist geplant, beide Verfahren parallel zu verwenden. Die Verordnung legt ferner weitere Ausnahmen von den Waffenembargos gegen Somalia und Liberia fest.
Der Bundestag hat am 5. Juli der Bundesregierung auf Antrag des Finanzministeriums ( 16/1122 ) für das Haushaltjahr 2005 Entlastung erteilt und die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2006 ( 16/3200 ) zur Kenntnis genommen. Zugleich forderten die Abgeordneten die Regierung auf, unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Haushaltsausschusses weitere Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in die Wege zu leiten ( 16/5774 ).
Die landwirtschaftliche Krankenversicherung (LKV) wird ab 2009 nicht mehr an Bundesmitteln zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung beteiligt. Einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5427 ), in dem die weitere Beteiligung gefordert worden war, lehnte der Bundestag am 5. Juli auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 16/5892 ) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab. Im Rahmen der Gesundheitsreform sei beschlossen worden, die LKV von 2009 an nicht mehr an den vorgesehenen Bundesmitteln zur Erstattung von versicherungsfremden Leistungen zu beteiligen, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion sah darin eine "Ungleichbehandlung der Landwirte".