Das Recht der Verbraucher, Informationen über Lebensmittel zu erhalten, wird ausgeweitet. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung ( 16/5723 ) hat der Bundestag am 5. Juli auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( 16/5928 ) zugestimmt. Für die Neuregelung votierten die Koalitionsfraktionen, die Opposition war dagegen.
Danach können sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Behörden über vorhandene Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Weingesetzes informieren. Darüber hinaus wurden die Voraussetzungen, unter denen Behörden die Öffentlichkeit über marktrelevante Vorkommnisse informieren können, erweitert. Zudem werden Staatsanwaltschaften verpflichtet, die Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines Strafverfahrens bei Verstößen zu unterrichten.
Keinen Erfolg hatten die Oppositionsfraktionen mit ihren Entschließungsanträgen. So forderte die FDP die Bundesregierung auf, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern und bei Auskunftsansprüchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz den Standard des Informationsfreiheitsgesetzes einzuhalten und die Kostenfreiheit von Auskünften aufrecht zu erhalten ( 16/5723 ). Auch die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf ( 16/5975 ), den Verbraucherinnen und Verbraucher den unbeschränkten kostenlosen Anspruch auf sämtliche Informationen zu allen Produkten und Dienstleistungen einzuräumen und einen Anspruch auf Information gegenüber privatrechtlichen Unternehmen zu gewähren. Bündnis 90 /Die Grünen forderten, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen und alle Produkte und Dienstleistungen zu erweitern, Kostenfreiheitsregelungen bei Auskünften einzuführen und die Beschränkung für die Erteilung von Auskünften enger zu fassen ( 16/5976 ).