Unabhängig, zentral und selbstständig sollte die Bundesbank in Frankfurt arbeiten. Anders als die Reichsbank, die immer unter dem Einfluss der Regierung stand. Mit dem Bundesbankgesetz vom 26. Juli 1957 folgten die Bundestagsabgeordneten zudem dem Grundgesetz, das eine solche Bank vorschreibt.
Nun ordnete das Gesetz nicht alles neu. Schon vor der Einführung der D-Mark am 21. Juni 1948 errichteten die Alliierten ein zweistufiges Zentralbanksystem nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten. Elf selbstständige Landeszentralbanken und eine "Bank deutscher Länder" existierten nebeneinander. Das änderte sich jedoch mit dem Bundesbankgesetz. Die Landeszentralbanken verloren ihre Eigenständigkeit. Statt dessen bekamen sie eine obere Ins- tanz. Ihr oberstes Organ blieb weiterhin der Zentralbankrat, nun aber unter ständigem Vorsitz des Bundesbankpräsidenten.
Den Geldumlauf ebenso wie die Kreditversorgung der Wirtschaft zu garantieren, gehörten damals zu den wichtigsten Aufgaben der neuen Zentralbank per Gesetz. Ihr gesamtes Handeln sollte dabei immer dem höchsten Ziel dienen, die Währung zu sichern. Im November 1993 wurde dann die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion festgeschrieben. Im Zuge dessen trat die Bundesbank zahlreiche Kompetenzen an die Europäische Zentralbank ab. An ihrer Unabhängigkeit hat dies nichts geändert, sie nimmt jetzt ihre Aufgaben in einem EU-weiten System der Zentralbanken war.