Die Debatte darüber ist weit älter als der EU-Reformvertrag selbst: die Frage der direkten Demokratie. So fordert die Linke in einem Antrag ( 16/7375 ) bei Änderungen von EU-Verträgen künftig einen Volksentscheid durchzuführen. Konkret spricht sich die Fraktion dabei für eine Änderung des Artikels 23 des Grundgesetzes aus. Danach sollten Neufassungen und Änderungen vertraglicher Grundlagen, durch die das Grundgesetz geändert oder ergänzt wird, in Zukunft eines Volksentscheides bedürfen. Alexander Ulrich sagte dazu für die Linke mit Blick auf die Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon: "Sie haben jedes Gefühl dafür verloren, was die Menschen in Europa bewegt" und kritisierte den vorliegenden Vertragsentwurf als "europafeindlich". Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) führte drei Gründe an, die gegen die Einführung von Volksentscheiden sprechen: Zum einen würden die Fragen unserer Gesellschaft immer komplexer und umfangreicher. Zweitens würden Plebiszite die verfassungsrechtlich garantierte föderale Grundstruktur beeinträchtigen. Als dritten Grund nannte er die Gefahr, dass Volksabstimmungen häufig auch die "Stunde der Populisten" seien. Michael Roth (SPD) bekundete zwar seine Sympathie für Elemente der direkten Demokratie, er sieht hinter dem Antrag jedoch vor allem den Versuch, "den Vertrag von Lissabon zu Fall zu bringen". Auch Florian Toncar (FDP) vermutet hinter dem Antrag eher "Polemik". FDP und Bündnis 90/Die Grünen erklärten ebenfalls dem Gedanken eines Volksentscheides positiv gegenüberzustehen, aber, so Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen): "Eine ad-hoc-Volksabstimmung über den Reformvertrag lehnen wir ab."