Mit Menschenrechtsverletzungen in China hat sich der Bundestag am 14. Dezember befasst. Speziell ging es dabei um die Rechte der Volksgruppe der Uiguren, die die Grünen in einem Antrag ( 16/7411 ) thematisieren. Die wirtschaftliche, soziale und politische Situation dieser Minderheit sei seit langem prekär, habe sich aber innerhalb der vergangenen zehn Jahren weiter verschlechtert, schreibt die Fraktion. Das Turkvolk werde diskriminiert und habe Angst, sozial, kulturell und politisch überrollt zu werden. Die Region Xinjiang, in der die Uiguren leben, sei ein Gebiet mit großen Kohle- und Erdölvorkommen. Die Gewinne aus diesen Rohstoffen kommen aber den Angaben zufolge den Uiguren kaum zugute. Als ein weiteres Diskriminierungsbeispiel führt die Fraktion die Einschränkung der Religionsfreiheit der Uiguren in China an. So stünden Imame und Moscheen unter strikter Kontrolle. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Beamtinnen und Beamte dürften keine Moscheen besuchen. Es sei verboten, an Ramadan zu fasten. Seit 2003 sei die uigurische Sprache an den Schulen und in den Medien verboten. Die Repressionen begründe China mit der Bekämpfung "terroristischer und separatistischer, meist auch islamistischer Gruppen der Uiguren". Die Grünen fordern in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, die Wahrung der Menschenrechte "auch und besonders in der Bekämpfung des Terrorismus" bei der chinesischen Regierung anzumahnen. Weiter setzen sich die Grünen auch für die Uiguren in Deutschland ein: Sie sollten als politisch Verfolgte anerkannt werden.