Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/7686) vorgelegt, durch den ein Beschluss des Europäischen Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften in deutsches Recht übernommen werden soll. Der Bundestag hat ihn am 14. Februar zur federführenden Beratung an den Europaausschuss überwiesen.
Für Deutschland ergeben sich daraus finanzielle Entlastungen. Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 soll die Bundesrepublik daher einen Ausgleich für übermäßige Haushaltsbelastungen erhalten, indem die Mehrwertsteuereinnahmen, die an die EU-Kasse abgeführt werden müssen, verringert werden.
Für 2008 ist danach vorgesehen, dass Deutschland 23 Milliarden Euro an den Haushalt der Europäischen Union abführt, das sind 900 Millionen Euro weniger als es nach geltendem Recht wären.
Im kommenden Jahr beträgt die Einsparung nach Regierungsangaben 900 Millionen Euro, 2010 1 Milliarde Euro, 2011 1,1 Milliarden Euro und 2012 und 2013 jeweils ebenfalls 1 Milliarde Euro.
Mit rund 17 Milliarden Euro speist sich der deutsche Beitrag zum EU-Budget zum überwiegenden Teil aus Eigenmitteln, die auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) beruhen.
Die tatsächliche Höhe der jeweiligen Abführungen wird daher auf der Basis des zwischen Rat und Europaparlament festgestellten Ausgabevolumens sowie der tatsächlichen Wirtschaftsentwicklung der Mitgliedsländer errechnet.