SICHERHEITSABKOMMEN
Forderungen der Opposition
Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität steht im Mittelpunkt zweier Anträge von FDP ( 16/9094) und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9360), die der Bundestag am 5. Juni beraten hat.
Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, "unverzüglich" mit den USA Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen aufzunehmen, mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. So müssten für Betroffene subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Außerdem müssten Höchst- und Aussonderungsprüffristen vereinbart werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Liberalen fordern außerdem, den Innenausschuss des Bundestages "kontinuierlich" über den Stand der Nachverhandlungen zu unterrichten.
Aus Sicht der Grünen muss der Bedarf für ein solches Abkommen nochmals geprüft werden. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern im Rahmen der EU geschlossen werden. Dabei müssten die Gründe für die Zulässigkeit des Datenaustausches enger gefasst werden. Weiter verlangen die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten. Regelungen zum Datenschutz seien so festzuschreiben, dass der individuelle Rechtsschutz möglich und eine unabhängige Kontrolle gestattet ist. Außerdem müsse darauf geachtet werden, dass die Verwendung der Daten ausschließlich auf die Zwecke des Abkommens beschränkt sind.