Das Bevölkerungsstatistikgesetz wird geändert. Der Bundestag hat am 5. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/9040, 16/9319) verabschiedet. Damit ist eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung von Daten zu internationalen Zu- und Abwanderungen und zum Bevölkerungsstand anhand verschiedener Merkmale, insbesondere des Geburtsstaates, an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) geschaffen. Diese Daten, die entsprechend einer EU-Verordnung ab dem Berichtsjahr 2008 an Eurostat zu übermitteln sind, würden zwar in Deutschland bei den Meldebehörden erhoben. Nach bisher geltendem Recht durften sie nicht an Eurostat übermittelt werden.
Die Abschaltung aller V-Leute in der NPD fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/9007), der am 5. Juni zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen wurde. Die Anwesenheit von V-Leuten in der NPD, so die Abgeordneten, stelle ein wichtiges Hindernis für ein neues Verbotsverfahren gegen die Partei dar und sei daher ihre "verlässlichste Sicherung". Schon das erste Verbotsverfahren gegen die NPD sei aus diesem Grunde gescheitert. Die Durchsetzung der NPD mit V-Leuten des Bundesamtes für Verfassungsschutz führe nicht zu einer nachhaltigen Schwächung und Zurückdrängung der Partei, sondern trage eher zur ideologischen und organisatorischen Verfestigung der Szene bei.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Abkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich ( 16/9039, 16/9343) ist am 5. Juni mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen vom Bundestag angenommen worden. Ziel des Abkommens ist es nach Bekunden der Regierung, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität zu verbessern und dadurch die Innere Sicherheit in beiden Staaten zu erhöhen.
Nichtverheirateten Vätern soll es nach dem Willen der Bündnisgrünen leichter als bisher gemacht werden, die Sorge für ihr Kind mit zu übernehmen. Dies sieht ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/9361) vor. Die Grünen erläutern, nach bisherigem Recht sei die Erklärung der Eltern, die gemeinsame Sorge für ihr Kind zu übernehmen, Bedingung. Weigere sich jedoch die Mutter, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben, habe der Vater des Kindes keine Möglichkeit, vor Gericht zu ziehen. Nach den Vorstellungen der Grünen soll ihm künftig diese Chance gegeben werden. Die elterliche Sorge solle immer dann möglich sein, wenn ein Vater Unterhalt für das Kind zahle und die Bereitschaft zur elterlichen Fürsorge zeige.
Die Linksfraktion fordert in einem Antrag ( 16/9165) die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Bisher würden in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gezwungen, zu erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die anderen Staatsangehörigkeit vorziehen. Diese Optionspflicht führe zu bürokratischen und integrationspolitischen Hürden, so die Fraktion. Außerdem hätten sich bei einer Anhörung im Innenausschuss die Sachverständigen gegen eine Beibehaltung der derzeit geltenden Praxis ausgesprochen und Zweifel an Praktikabilität, Sinnhaftigkeit sowie der Verfassungsmäßigkeit geäußert.
Die derzeitigen Erfahrungen mit Rabattverträgen für Arzneimittel reichen aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums nicht aus, um die Wirksamkeit dieser Verträge abschließend bewerten zu können. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/9284) hervor. Darin heißt es, die Rabattvereinbarungen "stellen derzeit eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit dar, die es den Krankenkassen ermöglicht, die Versorgung ihrer Versicherten mit Arzneimitteln wirtschaftlicher zu gestalten". Zum jetzigen Zeitpunkt könnten sie jedoch nicht als geeignet betrachtet werden, die vorhandenen kollektivvertraglichen Steuerungsinstrumente zu ersetzen.