Für eine wirksame Bekämpfung der Genitalverstümmelung an Frauen und Mädchen haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in einem Antrag ( 16/9420) ausgesprochen. Er wurde am 5. Juni im Bundestag behandelt. Die Fraktionen fordern darin unter anderem, weiterhin sicherzustellen, dass Länder, nicht als so genannte sichere Herkunftsländer eingestuft werden, in denen Genitalverstümmelung nicht verboten ist, nicht verfolgt wird und in denen diese in nicht unerheblichem Maße stattfindet.
Außerdem soll durch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, dass die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung als Körperverletzung einer breiten Öffentlichkeit und insbesondere bei Migrantenorganisationen stärker bekannt gemacht wird. Zudem sollen Mädchen und Frauen umfassend über ihre Rechte sowie über Beratungs- und Zufluchtsmöglichkeiten aufgeklärt werden.
Die Abgeordneten verlangen darüber hinaus, Ärzte dafür zu sensibilisieren, dass sie bei Kenntnis einer drohenden Genitalverstümmelung das Jugendamt oder die Polizei verständigen können. Bei den Bundesländern solle zudem darauf hingewirkt werden, dass eine ausreichende Zahl von Frauenhäusern für volljährige Opfer und sonstige Unterkünfte für minderjährige Opfer bereitgestellt werden.
Die Bundesregierung, so fordern die Fraktionen weiter, solle sich auf internationaler und europäischer Ebene für den Abbau und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen einsetzen und insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konsequent auf Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechterbezogener und sexueller Gewalt gegen Frauen dringen.