Kurz nach der Verabschiedung durch das Kabinett hat der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, die Grundzüge der Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) vorgestellt. Mit dem neuen Gesetz soll versucht werden, den "veränderten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Branche" Rechnung zu tragen, erklärte Neumann in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 4. Juni. Das FFG wird alle fünf Jahre neu geregelt. Eine Neufassung muss daher am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ende September wird das Gesetz in erster Lesung im Bundestagsplenum debattiert, für den 8. Oktober ist eine öffentliche Anhörung geplant. Neben der Frage der Digitalisierung der Kinos sollen in der Novelle die Frage der Verwertungs-fristen für Spielfilme sowie die finanzielle Abgabe zur Filmförderung neu festgelegt werden. Auch die Rechtefrage bei der Verwertung von Filmen in öffentlich-rechtlichen Anstalten ist darin enthalten. Mit dem neuen Gesetz sollen zudem Anreize für die Förderung von Drehbüchern, aber auch für eine bessere Abspielförderung von Kurzfilmen gesetzt werden. Neumann verwies ebenfalls auf die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, der auch in Sachen Film neue Regelungen mit sich bringen werde. "Das Kino ist unser einziges, aber bedeutendes Problemkind", erklärte Neumann. Grundsätzlich zeigte er sich mit dem deutschen Film zufrieden: "Die Situation kann man insgesamt als sehr gut bezeichnen", sagte Neumann. Dabei äußerte er die Hoffnung, dass es in diesem Jahr wieder zu einem Rekord beim Marktanteil deutscher Filme kommen werde.