Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Länder zur einfacheren Beantragung des Elterngeldes ab. In ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/9897) bewertet es die Regierung als "kritisch", bereits im zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Eltergeldregelung Änderungen bei der Einkommensermittlung vornehmen zu wollen. Ihrer Ansicht nach sollte nichts geändert werden, solange kein Bericht über die Auswirkungen der jetzigen Regelung vorliegt. Da es keinen allgemeinen Antragsstau gebe, bestehe auch kein unmittelbarer Reformbedarf.
Der Gesetzentwurf der Länderkammer sieht unter anderem die Umstellung der Einkommensermittlung bei nichtselbstständiger Tätigkeit und die Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei Gewinneinkünften vor. Bislang werden aus zwölf Lohnbescheinigungen zehn Einzelwerte ermittelt, aus denen beim Abzug von Einmalzahlungen anteilige Steuer- und Sozialversicherungsbeträge herauszurechnen sind. Nach Vorstellungen des Bundesrates soll nun aus dem lohnsteuerpflichtigen Bruttoeinkommen EDV-gesteuert ein fiktives Nettoeinkommen berechnet werden. Die Regierung zweifelt an, ob dies tatsächlich zu einer Vereinfachung beiträgt.