Deutschland verliert im europäischen Vergleich sehr wenige Arbeitsstunden durch Streiks. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/10003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7789) hervorgeht, hat Deutschland selbst im Jahr 2006, als mit 2,56 Millionen Stunden relativ viele Arbeitsstunden verloren gingen, "deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union" gelegen.
Gleichwohl habe der arbeitskampfbedingte Arbeitszeitausfall in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren tendenziell zugenommen, heißt es weiter. So seien in den Jahren 1998 bis 2001 insgesamt 870.000 Arbeitsstunden (pro Jahr durchschnittlich 220.000 Stunden) ausgefallen, während es in den Jahren 2002 bis 2007 insgesamt 8,05 Millionen Stunden (durchschnittlich 1,34 Millionen Stunden pro Jahr) gewesen seien. Bezogen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer seien die Stundenausfälle aber gering, schreibt die Regierung. Sie beliefen sich im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre auf 0,002 Prozent.
Die Regierung sieht keinen Anlass, Arbeitskonflikte stärker zu reglementieren. Es habe sich "bewährt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Regeln für die Führung von Arbeitskämpfen entwickelt hat, an denen sich die Praxis orientieren kann". Die FDP wollte wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung den Gerichten zu überlassen.