Den dreimillionsten Kriegsdienstverweigerer zählte das Bundesamt für den Zivildienst im Oktober 2007. Für engagierte Pazifisten war es ein langer Weg. Vor 1949 war Kriegsdienstverweigerung nur als Desertion möglich und wurde mit hohen Strafen geahndet. Jahrelange Gefängnisaufenthalte im Kaiserreich oder gar Todesstrafen während des Dritten Reichs standen auf "Wehrkraftzersetzung" und Fahnenflucht.
Erstmals in der Geschichte machten die Väter und Mütter des Grundgesetzes der Bundesrepublik die Kriegsdienstverweigerung möglich und zogen damit einen deutlichen Schlussstrich unter die Militarisierung. Der Parlamentarische Rat schrieb das Recht direkt in die Verfassung: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden" heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes. Ob auch politische Einstellungen zum "Gewissen" gehören, darüber befand am 6. August 1968 das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter urteilten mit "Ja" und erkannten eine gegen Krieg gerichtete grundsätzliche politische Überzeugung als die im Grundgesetz geforderte Gewissensentscheidung an.
Brisanz erlangte der Grundgesetzartikel mit der Gründung der Bundeswehr im Jahr 1955 und der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1956. Im Wehrpflichtgesetz hieß es: "Wer aus Gewissensgründen […] den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, hat statt des Wehrdienstes einen zivilen Ersatzdienst außerhalb der Bundeswehr zu leisten." Aber erst nachdem das Bundesverfassungsgericht 1960 noch einmal klargestellt hatte, dass auch der Wehrdienst verweigert werden darf, wurde im Folgejahr der Zivildienst bundesweit eingeführt. Im April 1961 traten die ersten 340 anerkannten Kriegsdienstverweigerer ihren Dienst in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen gemeinnützi- gen Einrichtungen in Deutschland an. Zuvor waren sie im Antragsverfahren auch einer Gewissensprüfung unterzogen worden.
Die Bundesrepublik war 1949 der erste Staat, der das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Verfassung verankerte. Fast 40 Jahre dauerte es, bis sich schließlich auch die internationale Staatengemeinschaft zum Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung bekannte. Im Jahr 1987 erklärte die UN-Vollversammlung es zum internationalen Menschenrecht. Doch nicht alle Staaten halten sich daran - in Singapur, der Türkei und mit Einschränkungen auch in Israel gibt es keine Möglichkeit den Kriegsdienst zu verweigern. Andere Staaten, etwa Frankreich und die Schweiz, akzeptieren zwar die freie Entscheidung, dort müssen Verweigerer jedoch häufig doppelt so langen Ersatzdiensten leisten.