TERRORISMUSABWEHR
Bundesregierung hält Online-Durchsuchung für verfassungsgemäß. FDP: Autoritärer Schutzstaat
Der zwischen Koalition und Opposition heftig umstrittene BKA-Gesetzentwurf ( 16/10121) mit der Möglichkeit der Online-Durchsuchung ist jetzt dem Bundestag zugeleitet worden. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll in Zukunft zur Abwehr der Gefahren durch den internationalen Terrorismus zusätzliche Kompetenzen erhalten. Die Opposition überlegt schon jetzt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das BKA erhält künftig neben der Befugnis zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus auch die Möglichkeit, die Aufgabe der Verhütung von bestimmten terroristischen Straftaten wahrzunehmen. Neben polizeilichen Standardbefugnissen sollen dem BKA "besondere Mittel der Datenerhebung" zur Verfügung gestellt werden. Dazu erhalte das Amt die "Befugnis zum verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme" (so genannte Online-Durchsuchung). Die Online-Druchsuchung solle jedoch nur dann erforderlich werden, wenn andere polizeiliche Maßnahmen gegen terroristische Zellen, die über modernste Kommunikationsmittel und das Internet miteinander vernetzt sind, nicht mehr greifen würden, heißt es in dem Entwurf. Außerdem darf das BKA künftig Telefone überwachen und Handys orten. Die Online-Durchsuchung und andere Maßnahmen würden sich in erster Linie gegen islamistische Terroristen richten, so die Regierung.
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte den Entwurf. Der Entwurf halte sich selbstverständlich an das Grundgesetz und stimme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein. Nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt habe, dass eine Online-Durchsuchung mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehe, sei gewährleistet, dass das BKA mit der Nutzung modernster Informationstechnologien durch Terroristen Schritt halten könne.
Dagegen warnte die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "2008 ist die Bundesrepublik Deutschland in der Gefahr, sich in einen autoritären Schutz- und Überwachungsstaat zu verändern." In einer "ungeahnten Verbissenheit und Maßlosigkeit" habe die Politik in den letzten zehn Jahren immer wieder versucht, sich über Freiheitsrechte der Bürger hinwegzusetzen. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck schlug eine gemeinsame Klage der Oppositionsfraktionen beim Bundesverfassungsgericht vor.