Streiks
Vergleichsweise geringer Verlust an Arbeitsstunden
Deutschland verliert im europäischen Vergleich sehr wenige Arbeitsstunden durch Streiks. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/10003) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7789) hervorgeht, habe Deutschland selbst im Jahr 2006, als mit 2,56 Millionen Stunden im Vergleich zu den Vorjahren mehr Arbeitsstunden verloren gingen, "deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union" gelegen. Gleichwohl habe der arbeitskampfbedingte Arbeitszeitausfall in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren tendenziell zugenommen, heißt es weiter. So seien in den Jahren 1998 bis 2001 insgesamt 870.000 Arbeitsstunden ausgefallen, während es in den Jahren 2002 bis 2007 insgesamt 8,05 Millionen Stunden gewesen seien. Bezogen auf das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen der Arbeitnehmer seien die Stundenausfälle gering, schreibt die Regierung. Sie beliefen sich im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre auf 0,002 Prozent.
Die Regierung sieht keinen Anlass, Arbeitskonflikte stärker zu reglementieren. Es habe sich "bewährt, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung Regeln für die Führung von Arbeitskämpfen entwickelt hat, an denen sich die Praxis orientieren kann". Die FDP-Fraktion wollte unter anderem wissen, ob es der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Arbeitskampfrechts entspricht, seine Ausgestaltung ausschließlich den Gerichten zu überlassen. Das Bundesverfassungsgericht bejahe dies, heißt es dazu heißt es in der Antwort.
Ferner fragte die FDP, ob die Regierung eine zunehmende Bestrebung einzelner Berufsgruppen hin zu Spartengewerkschaften sieht und ob Streiks von Spartengewerkschaften die Tarifautonomie gefährden. Beides verneint die Regierung.