Der Bundestag hat Forderungen der Grünen zurückgewiesen, die Ausweitung der Kompetenzen der europäischen Polizeiorganisation Europol einzuschränken und einer strengeren rechtsstaatlichen Kontrolle zu unterwerfen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen lehnte das Parlament am 25. September einen entsprechenden Antrag ( 16/7742, 16/9825) ohne Debatte ab. Die FDP-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen votierten für den Antrag, die Linksfraktion enthielt sich.
Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrem Antrag gefordert, bei dem von der EU vorgesehenen neuen Rechtsrahmen für Europol den Schutz der Bürgerrechte zu sichern. Die EU wolle außerdem die Zuständigkeiten von Europol ausweiten. War die Polizeiorganisation bisher für organisierte Kriminalität zuständig, so soll jetzt schwere, nicht organisierte Kriminalität hinzukommen. "Zukünftig soll Europol ohne das Vorhandensein tatsächlicher krimineller Organisationsstrukturen tätig werden dürfen", kritisierte die Fraktion und verlangte, dass die Tätigkeit von Europol einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen müsse. Auch solle die Immunität für Europol-Bedienstete im Zusammenhang mit operativen Tätigkeiten ausgeschlossen werden.