Der Bundestag wird nicht über den Einbürgerungstest für Ausländer entscheiden. Das Parlament lehnte am 25. September einen entsprechenden Grünen-Antrag ( 16/9602) mit den Stimmen von Union, SPD und Die Linke bei Enthaltung der FDP ab. Die Grünen hatten auf kritische Stimmen in der großen Koalition hingewiesen, wonach mit dem Einbürgerungstest eine besonders wichtige Frage am Parlament vorbei entschieden werden solle. Außerdem, so die Grünen, werde auf bildungsfernere Ausländer angesichts der zum Teil komplizierten Fragen im Einbürgerungstest keine Rücksicht genommen.
Die Bundesregierung hatte sich auf einen anderen Standpunkt gestellt. Im Gesetz sei bezüglich des Fragebogens kein Parlamentsvorbehalt gemacht worden, nach dem sich zum Beispiel der Innenausschuss des Bundestages mit dem Fragebogen hätte befassen müssen. Daher empfahl bereits der Innenausschuss die Ablehnung des Grünen-Antrages ( 16/9945). Union und SPD betonten, dass der Innenminister ermächtigt worden sei, den Einbürgerungstest durch Rechtsverordnung zu regeln. Die Linke lehnt Einbürgerungstests generell ab und damit auch den Fragebogen. Man sei prinzipiell gegen die Schaffung neuer Hürden bei der Einbürgerung, die die Ausübung politischer Rechte von speziellen staatsbürgerlichen Kenntnissen abhängig mache. Die FDP wies darauf hin, dass das Gesetz aus gutem Grund die Ausgestaltung bestimmter Fragen der Exekutive überlasse.