Die Rechts- und Verwaltungsrechtsvorschriften über unlauteren Wettbewerb in der Europäischen Union sollen harmonisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/10145) vorgelegt. Er soll die Richtlinie des Europaparlaments und des Rates vom Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern umsetzen. Die Regierung verspricht sich davon, dass die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher nicht mehr beeinträchtigt werden. So soll der Binnenmarkt reibungslos funktionieren und ein hohes Verbraucherschutzniveau erreicht werden. Nach Ansicht der Bundesregierung soll die Richtlinie auch solchen rechtmäßig handelnden Unternehmen Schutz gegenüber Mitbewerbern gewähren, die sich nicht an die Richtlinie halten.
Die Regierung weist darauf hin, dass die Mitgliedsstaaten die in der Richtlinie genannten Ziele weder unter- noch überschreiten dürfen. Allerdings nehme der Entwurf Teilbereiche der Beziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern aus.
Sie gelte nicht für den Bereich des Vertragsrechts und lasse insbesondere Bestimmungen über das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Wirkungen von Verträgen unberührt. Nicht erfasst werden auch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten zu Gesundheits- und Sicherheitsaspekten.
Wie die Regierung weiter schreibt, müssen sich die Unternehmen auf eine höhere Regelungsdichte der neuen Vorschriften einstellen. Beispielweise müssten laufende Werbekampagnen oder bereits entworfene Marketingkonzepte darauf überprüft werden, ob sie mit den zahlreichen Regelungen des neuen Rechts noch im Einklang stehen, so die Regierung.