Bad-Bank-Gesetz
Sparkassen und Bundesbank kritisieren geplante Haftungsregeln
Deutsche Banken sollen toxische Wertpapiere in sogenannten Bad Banks auslagern können. Das klingt schwierig, ist jedoch ganz einfach: Die Banken sollen die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf ihre Bilanzen zu bereinigen, in dem sie diejenigen Wertpapiere, die nichts mehr Wert sind, gewissermaßen in einer Mülltonne lagern. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Regierung zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung ( 16/13156, 16/13297) vor, der zurzeit im Bundestag beraten wird.
Bisher ist lediglich vorgesehen, dass Privatbanken davon Gebrauch machen können. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 10. Juni sollen jedoch auch Landesbanken die Möglichkeit erhalten, sich sowohl von Risikopapieren zu entlasten als auch ganze Geschäftsfelder auszulagern. Diese Erweiterung des Bad-Bank-Modells soll in das laufende Verfahren durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingebracht werden. Vorgesehen ist, dass das Bad-Bank-Gesetz spätestens bis zum 3. Juli vom Bundestag und am 10. Juli vom Bundesrat verabschiedet wird.
Nach der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 28. Mai hat der federführende Haushaltsausschuss für den 15. Juni eine öffentliche Anhörung mit insgesamt 14 Sachverständigen organisiert. Wie aus den schriftlichen Stellungnahmen hervorgeht, begrüßen die meisten Experten das Bad-Bank-Modell. Nur so könne das Vertrauen in die betroffenen Institute und die Märkte wiederhergestellt werden, heißt es.
Allerdings kritisiert der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Heinrich Haasis, das Bad-Bank-Modell für die Landesbanken, an denen die Sparkassen beteiligt sind. Hier sieht Haasis vor allem die vorgesehene Regelung zur Haftung der Eigentümer äußerst kritisch. "Die vorgeschlagene Differenzierung zwischen greifbaren und nicht greifbaren Eigentümern ist sachlich ungerechtfertigt, verstößt gegen den insbesondere auch im Beihilfenrecht geltenden Gleichheitsgrundsatz und führt im Ergebnis zu weitreichenden und massiven Belastungen vor allem der Sparkassen", schreibt er in seiner Stellungnahme. Dadurch könnte die Versorgung des Mittelstandes mit Finanzmitteln gefährdet werden, warnt er.
Die Deutsche Bundesbank begrüßt in ihrer Stellungnahme "grundsätzlich" die Erweiterung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes um eine Ausplatzierungslösung über Abwicklungsanstalten für die Landesbanken. Dies müsse aber mit einem langfristig tragfähigen Unternehmenskonzept einhergehen. Auch die Bundesbank sieht dabei aber die vorgesehene Haftungsregel kritisch. Sie schlägt vor, dass eine Nachbesserung bei der Haftung der Eigentümer erfolgen und die Nachhaftung im Interesse der Gleichbehandlung der Institute in beiden Modellen gleich ausgestaltet werden solle. Insgesamt sollten nach Meinung der Bundesbank wie bei jeder staatlichen Unterstützung auch beim Bad-Bank-Modell ordnungspolitische Grundprinzipen beachtet und nicht zuletzt das finanzielle Risiko für die Allgemeinheit "möglichst weitgehend" begrenzt werden. Deshalb müsse unter anderem die Nachhaltigkeit der Haftung des Staates und die weitgehende Schonung der Staatsfinanzen festgeschrieben werden. Der Bundesverband öffentlicher Banken in Deutschland fordert neben der Stabilisierung des deutschen Finanzmarktes die kurzfristige und nachhaltige Fortentwicklung der internationalen Bankenaufsichtsvorschriften und Rechnungslegungsvorschriften sowie des nationalen Steuerrechts. Gemeinsames Ziel solle die Abminderung der Folgen der Finanzkrise für die Kreditinstitute und für die Realwirtschaft sein. Dabei verweist der Verband auf die Vorschläge, die der zentrale Kreditausschuss der Bundesregierung unterbreitet habe. Für den Bundesverband Deutscher Banken kommt es nun im Gesetzgebungsverfahren darauf an, das Modell so auszugestalten, dass die Steuerzahler vor einer "blinden" Übernahme von Risiken geschützt werden und gleichzeitig im Zusammenhang mit den künftigen Belastungen der Banken die Funktionsfähigkeit des Modells bewahrt wird. Weiterhin müsse sichergestellt werden, dass das Verfahren auch auf der Ebene der internationalen Finanzierungsregeln nachvollzogen werden kann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt in ihrer Stellungnahme zu bedenken, dass die Akzeptanz des Modells auch von den Kosten abhängt. Neben der vorgesehenen Garantiegebühr, deren Bemessungsgrundlage noch nicht geklärt sei, komme der Bewertung der zu übertragenen Wertpapiere maßgeblich Bedeutung zu. Dafür soll der "tatsächliche wirtschaftliche Wert" der zu übertragenden Wertpapiere ermittelt werden.
Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass es sich dabei um sehr komplexe Produkte mit unterschiedlichem Risikoprofil handele. "Ein echter Wert dieser Wertpapiere ist ex ante nicht zuverlässig bestimmbar", schreibt die BaFin. Für die Bewertung seien Annahmen über zukünftige Entwicklungen nötig. Entsprechend würden unterschiedliche Prognosen zu unterschiedlichen, aber nicht unbedingt "falschen Werten" führen.
Die Hans-Böckler-Stiftung begrüßt zwar grundsätzlich den Bad-Bank-Entwurf, hat jedoch eine Reihe von Kritikpunkten an dem vorgesehenen Verfahren. So sieht sie die derzeitigen privaten Eigentümer der Banken zum Zeitpunkt der Auslagerung unverhältnismäßig auf Kosten des Staates entlastet. Zudem seien die Maßnahmen nicht geeignet, Transparenz unter den Banken zu fördern.