DATENSCHUTZ II
SPD-Experte Michael Bürsch verteidigt Koalitionskompromiss
Die lange diskutierte Novellierung des Datenschutzrechts steht in dieser Woche zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestages. Nachdem die Unions-Fraktion dem in der Koalition ausgehandelten Kompromiss bereits am 16. Juni zugestimmt hat, soll am 30. Juni die SPD-Fraktion darüber befinden, wie der SPD-Datenschutzexperte Michael Bürsch dieser Zeitung sagte. Am 1. Juli könne der Innenausschuss dann die Neuregelungen beschließen und der Bundestag am 3. Juli das Gesetz verabschieden.
Der Kompromiss sieht laut Bürsch vor, dass personenbezogene Daten wie Adressen zu Werbezwecken künftig weitergegeben werden dürfen, wenn der Kunde darin einwilligt. Dabei müsse die Notwendigkeit der Einwilligung optisch deutlich hervorgehoben werden und dürfe nicht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt werden. Listenmäßig erfasste Daten dürften auch ohne Einwilligung weitergegeben werden, wenn die Betroffenen über die Herkunft der Angaben informiert werden. Bürsch verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass bei Online-Geschäften bereits seit 2005 die Nutzung der Daten von der ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen abhängig sei.
Verschärft werden soll das sogenannte Kopplungsverbot. Danach darf ein marktbeherrschendes Unternehmen einen Vertragsabschluss nicht von der Zustimmung zur Weitergabe der Daten an Dritte abhängig machen. Zudem wird laut Bürsch die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt, für die weitreichende Kündigungsschutzvorschriften vorgesehen seien, sowie die Stellung der Aufsichtsbehörden, die jetzt bei allen Verletzungen von Datenschutzregelungen eingreifen dürften. Daneben sollen die Bußgelder für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen deutlich angehoben werden. Ferner sei in solchen Fällen auch die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung vorgesehen, erläuterte der SPD-Abgeordnete.
Die ursprünglich vorgesehene Regelung zum Datenschutz-Audit sind in dem Kompromiss nicht mehr enthalten. Vor einer gesetzlichen Regelung soll es erst zu einem Pilotprojekt für eine Branche kommen.
Kritik von SPD-Verbraucherschützern, denen die Neuregelungen nicht weit genug gehen, bezeichnete Bürsch als "nicht nachvollziehbar". In dem Gesetz gehe es vor allem darum, dass die Sicherheit von Daten etwa durch Vorschriften zur Verschlüsselung erhöht werde. Ferner würden Regeln zum Arbeitnehmerdatenschutz festgeschrieben, auch wenn es hier in der kommenden Legislaturperiode zu weiteren Initiativen kommen müsse.