CONTERGAN
Netzwerk reicht Verfassungsbeschwerde ein
Christian Stürmer hatte im November vergangenen Jahres genug. "Die Beratungen im Bundestag über unsere Situation und unsere Bedürfnisse haben nicht auf Augenhöhe stattgefunden", beklagt der 47-Jährige. Stürmer beschloss zu handeln und gründete das Contergan-Netzwerk, einen Verein von Contergan-Opfern, dem mittlerweile nach eigenen Angaben rund 210 Geschädigte angehören. Kürzlich hat Stürmer mit zehn weiteren Betroffenen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der am 14. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf ( 16/12413) sowie die Verdoppelung der Renten im vergangenen Jahr auf 1.090 Euro pro Monat und die Aufstockung des Stiftungsvermögens um 100 Millionen Euro reicht ihnen nicht aus.
"Im allgemeinen Leistungssystem sind wir benachteiligt", begründet Stürmer seine Verfassungsbeschwerde. "Kriegsversehrte und Impfgeschädigte erhalten mehr vom Staat als wir." Dabei hätten viele Contergan-Opfer erst spät einen Beruf aufgenommen, zum Beispiel weil sie spät eingeschult wurden. "Aufgrund körperlicher Beschwerden müssen viele auch früh aus dem Beruf aussteigen, deswegen leben sie dann oft auf Sozialhilfeniveau", sagt der Jurist. "Konkret wollen wir erreichen, dass wir Beträge erhalten, mit denen wir ein selbstbestimmtes Leben führen können."
Contergan ist der Name eines Schlaf- und Beruhigungsmittels der Firma Grünenthal, das 1957 in Deutschland rezeptfrei auf den Markt kam. Zwischen 1958 und 1962 kamen rund 5.000 Kinder mit verkürzten und veränderten Armen und Beinen zur Welt, häufig verbunden mit schweren Schäden an inneren Organen. Etwa 2.800 von ihnen überlebten. Die Ursache der Katastrophe: Die Mütter hatten in der frühen Schwangerschaft Contergan eingenommen. 1968 begann der Prozess gegen sieben Mitarbeiter der Firma Grünenthal. 1970 schlossen Grünenthal und die Vertreter der geschädigten Kinder einen Vergleich, demzufolge das Unternehmen 100 Millionen Mark zahlt und die Geschädigten von weiteren Forderungen absahen. Zwei Jahre später wurde die Bundesstiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" gegründet, die die Auszahlungen übernahm. Seit 2005 heißt sie "Conterganstiftung für behinderte Menschen". Im Mai dieses Jahres wurde unter anderem die Ausschlussfrist für Anträge aufgehoben. Bisher mussten Anträge auf Leistungen bis zum 31. Dezember 1983 gestellt worden sein.
Die Bundestagsfraktionen bewerten die Verfassungsbeschwerde unterschiedlich. Antje Blumenthal (CDU) verweist auf die Verdoppelung der Renten im vergangenen Jahr, die Neuordnung der Stiftung und die Aufhebung der Ausschlussfrist. "Die Aufhebung der Frist habe ich in meinen kühnsten Träumen nicht zu hoffen gewagt", sagt Blumenthal. Sie könne den Wunsch der Opfer nach einer höheren Entschädigung zwar nachvollziehen. "Aber das wäre nicht umsetzbar", meint Blumenthal. Ina Lenke (FDP) will zunächst das Urteil abwarten. "In einigen Punkten hätte sich die FDP bei der Gesetzesänderung mehr gewünscht, wie etwa eine zukünftige regelmäßige Überprüfung der Höhe der Rentenzahlungen", sagt Lenke. An sich habe man aber einiges erreicht. Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich für eine sofortige Auszahlung des Stiftungsvermögens aus. Bisher ist geplant, das Geld einmal jährlich über 25 Jahre verteilt auszuzahlen. Ilja Seifert (Die Linke) unterstützt die Klage des Contergan-Netzwerks: "Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht der Opfer stärken."