Die Bundesregierung geht zum Abschluss des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (DMF) davon aus, dass die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor Mobilfunkstrahlung ausreichend sind. Das geht aus der Unterrichtung über die Forschungsergebnisse hervor ( 16/11557). Die Regierung beruft sich dabei auf die Bewertungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Strahlenschutzkommission (SSK).
"Die zu Beginn des DMF bestehenden Hinweise auf mögliche Risiken konnten durch die DMF Projekte nicht bestätigt werden", heißt es in der Unterrichtung. Das DMF war im Jahr 2002 auf Anregung der SSK vom Bundesumweltministerium initiiert worden. Mit der Durchführung wurde das BfS beauftragt. Ziel des DMF war es, Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken sowie zu grundsätzlichen biologischen Wirkungen und Mechanismen der beim Mobilfunk verwendeten hochfrequenten elektromagnetischen Felder wissenschaftlich nachzugehen.
Zu diesem Zweck wurden insbesondere Studien vergeben, in denen Hinweisen auf biologische Effekte unterhalb der Grenzwerte nachgegangen wurde. Darüber hinaus wurde versucht, Ursachen für das Auftreten des Phänomens Elektrosensibilität zu finden. Ein weiterer Schwerpunkt war die Untersuchung der gesellschaftlichen Risikowahrnehmung und die Erarbeitung von Möglichkeiten für eine Verbesserung der Risikokommunikation.
Ein Nachweis der Unschädlichkeit der Technologie sei nicht Gegenstand des Programms gewesen, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung; ein solcher Nachweis sei wissenschaftlich nicht möglich. Die Unterrichtung enthält eine Auflistung und eine Kurzbeschreibung der DMF Projekte.