NEUE STRUKTUREN
Die Eckpunkte des Lissabon-Vertrages
Die Einigung Europas, schrieb einmal der französische Schriftsteller Paul Lacroix im 19. Jahrhundert, gleicht einem Versuch, ein Omelett zu backen, ohne Eier zu zerschlagen. Seit Anfang Dezember wird nun serviert: Die Europäische Union (EU) hat sich einen Grundlagenvertrag geschaffen, der wie eine Verfassung daherkommt - aber so nach ablehnenden Referenden nicht genannt werden darf. Daher haben die europäischen Regierungschefs nach jahrelangen Verhandlungen seine Struktur in die bereits existierenden EU-Verträge eingearbeitet.
Dennoch regelt der Änderungsvertrag, den die 27 EU-Mitgliedstaaten am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichnet haben, die Politik in Europa grundlegend neu. Ziele sind, die EU demokratischer, transparenter und effizienter zu machen. Einige neue Regelungen des Vertrags:
1. Der Europäische Rat ist Organ der EU. Er wählt einen Ratspräsidenten für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren. Daneben gibt es weiter den (Minister-)Rat, der in verschiedenen Zusammensetzungen tagt.
2. Ein "Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik" übernimmt die Aufgaben eines Außenministers für die EU.
3. Die EU-Grundrechte-Charta ist rechtsverbindlich, mit gewissen Einschränkungen für einige Staaten.
4. Von 2014 an gilt bei Abstimmungen die doppelte Mehrheit, die größere Länder wie Deutschland stärkt: 55 Prozent der Staaten, in denen 65 Prozent der Bürger leben, müssen zustimmen.
5. Das Europäische Parlament (EP) hat mehr Rechte. Es wird als Gesetzgeber gemeinsam mit dem Rat tätig und übt gemeinsam mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse aus. Das Europäische Parlament wählt auch den Präsidenten der Kommission.
6. Die Rolle der nationalen Parlamente wird gestärkt. Sie werden über Gesetzgebungsakte der EU informiert und können die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes einfordern.
7. Von 2014 an stellt nicht mehr jedes Land einen EU-Kommissar, sondern lediglich zwei Drittel der EU-Staaten.
8. Bürgerbegehren werden möglich: Mit Unterschriften von mindestens einer Million Unionsbürgern kann die EU-Kommission mit einer Gesetzgebung beauftragt werden.
9. Die Europäische Union besitzt Rechtspersönlichkeit.