Verfassungsgebendes Organ der Weimarer Republik tagte erstmals am 6. Februar 1919
Am 6. Februar 1919 trat in Weimar die Nationalversammlung der ersten deutschen Republik zusammen. Die Nationalversammlung war das verfassunggebende, erste demokratisch gewählte Parlament der Weimarer Republik. 423 Abgeordnete versammelten sich an diesem Tag im festlich geschmückten Saal des Weimarer Nationaltheaters. In Berlin war es im Januar zu heftigen Straßenkämpfen gekommen, dem Spartakusaufstand. Die provisorische Reichsregierung hatte deshalb beschlossen, die Nationalversammlung im leicht zu schützenden Weimar abzuhalten.
Die Volksvertreter - und erstmals Volksvertreterinnen - erarbeiteten in den folgenden Monaten eine Verfassung, die das Volk zum Souverän erhob: "Alle Macht geht vom Volk aus." Einige Artikel der Weimarer Verfassung sind noch heute im Grundgesetz enthalten.
Revolution 1918/19 und der Weg in die Republik
Auslöser der Gründung der Republik waren politische Unruhen nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg. Ende 1918 verweigerten Marinemannschaften und Soldaten in zunehmendem Maße Befehle. Im November 1918 eskalierte die Situation so weit, dass der amtierende Reichskanzler Prinz Max von Baden die Regierungsgeschäfte an den Vorsitzenden der SPD, Friedrich Ebert, übergab. Gleichzeitig dankte das bisherige Staatsoberhaupt, Kaiser Wilhelm II., ab.
Ausrufung zweier Republiken
Friedrich Ebert bildete daraufhin einen Rat der Volksbeauftragten, der paritätisch mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war. Am selben Tag, am 9. November 1918, riefen Karl Liebknecht die "sozialistische Republik" und Philipp Scheidemann die "Deutsche Republik" aus.
Am 11. November 1918 wurde der Waffenstillstand zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich unterzeichnet.
Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassungsgebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Am 20. Dezember 1918 bestätigte eine Mehrheit auf der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte diesen Beschluss.
Alle Bürger über 20 Jahren erhielten das aktive und passive Wahlrecht, erstmals auch Frauen.
Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Nationalversammlung statt.
Wahlen und erste Nationalversammlung
Die Wahlen vom 19. Januar 1919 zeigten, dass die parlamentarische Staatsform von der breiten Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen wurde.
Die Wahlbeteiligung lag bei 83 Prozent. Stärkste Partei wurde die SPD mit 37 Prozent, gefolgt vom Zentrum mit 19,7 Prozent. Gemeinsam mit der Deutschen Demokratischen Partei (DDP), der Nachfolgepartei der Fortschrittspartei, bildeten diese Parteien die Weimarer Koalition, die zusammen auf 76 Prozent kamen.
Im Gegensatz zur Nationalliberalen DVP, der konservativen DNVP und der radikaldemokratischen USPD bekannten sich die drei Parteien uneingeschränkt zu den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie.
Da in Berlin die revolutionären Unruhen andauerten, trat die Nationalversammlung am 6. Februar 1919 im Weimarer Nationaltheater zusammen.
Die erste Aufgabe der Nationalversammlung war die Etablierung der ersten demokratisch legitimierten Regierung. Mit den Stimmen der Weimarer Koalition wählte sie Philipp Scheidemann, SPD, zum Ministerpräsidenten.
Am 11. Februar 1919 wurde Friedrich Ebert (SPD) der erste Reichspräsident der Republik.
Die Versammlung verlegte ihren Sitz erst wieder am 30. September 1919 zurück nach Berlin und löste sich am 21. Mai 1920 auf. Nach den Reichstagswahlen am 6. Juni 1920 trat der 1. Reichstag an die Stelle der Nationalversammlung.