Die Nationalversammlung in Weimar begann eine demokratische Verfassung für das Deutsche Reich zu erarbeiten.
Die von dem neuen Staatssekretär des Innern, dem Linksliberalen Hugo Preuß, entworfene Verfassung der Weimarer Republik knüpfte in vielem an die liberale und demokratische Tradition des Jahres 1848 an. Das zentrale politische Organ war nun der Reichstag: An sein Vertrauen war die Regierung gebunden, seine Entscheidung in der Gesetzgebung wurde durch den Reichsrat, die Ländervertretung, kaum mehr beschränkt. Als Gegengewicht stand dem Parlament jedoch der Reichspräsident gegenüber: Er ernannte die Regierung und konnte den Reichstag auflösen; vor allem gab ihm der Artikel 48 weitgehende Befugnisse in Ausnahmesituationen. Das reine Verhältniswahlrecht förderte die Zersplitterung der Parteien.
Die bundesstaatliche Verfassung und auch die starke Stellung Preußens blieben zwar - entgegen den Neuordnungsplänen von Preuß - erhalten. Doch gewann das Reich, insbesondere durch die Erzbergersche Finanzreform, zusätzlich an Gewicht. Die deutsche Einheit in der 1871 gefundenen Form wurde auch nach der Niederlage von keiner entscheidende Gruppe des deutschen Volkes in Frage gestellt. Die Verfassung der Weimarer Republik wies den Weg zu einer demokratischen Gesellschaftsordnung. Sozialstaatliche Vorstellungen der Sozialdemokratie flossen in sie ein. Aber die Widersprüche zwischen der demokratischen Verfassung und einer sozialen Wirklichkeit, die weit hinter den Zielen der Verfassung zurückblieben, belasteten die junge Republik.