Mitglieder werden von Bundestag und Bundesregierung vorgeschlagen
Am Freitag, dem 11. April 2008, konstituiert sich der Deutsche Ethikrat im Bundestag. Im Anschluss daran, um 14.00 Uhr, gibt Bundestagspräsident Norbert Lammert eine Pressekonferenz, auf der sich auch der neu gewählte Vorstand vorstellen wird.
Der unabhängige Sachverständigenrat berät
über ethische Fragen, insbesondere im Bereich der
Lebenswissenschaften, wie zum Beispiel Gentechnik,
Stammzellenforschung oder Sterbehilfe.
Am 26. April 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag das so genannte Ethikratgesetz (EthRG) zur Bildung eines Deutschen Ethikrats. Er löst den bisherigen Nationalen Ethikrat ab, der sich im Juni 2001 konstituiert hatte. Seine Mitglieder wurden vom Bundeskanzler direkt berufen.
Die 26 Mitglieder des "Deutschen Ethikrats" werden je zur
Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen. Die
erste Wahl fand am 13. Februar 2008 statt. Zwei Tage später
wurden die gewählten Sachverständigen durch den
Bundestagspräsidenten berufen.
Die 26 Vertreter aus den Bereichen Naturwissenschaft, Medizin,
Theologie, Philosophie, Ethik, Recht und Wirtschaft sollen ein
großes Meinungsspektrum repräsentieren. Da sie ihr Amt
persönlich und unabhängig ausüben sollen,
dürfen die Ratsmitglieder weder einer gesetzgebenden
Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der
Bundesregierung oder einer Landesregierung angehören. Sie
werden für die Dauer von vier Jahren berufen.
Der Deutsche Ethikrat soll über gesellschaftspolitische Themen informieren und öffentliche Diskussionen anregen. Er soll Stellung nehmen zu Themen aus Gesellschaft, Naturwissenschaft, Ethik, Medizin und Recht und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln erarbeiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten, ähnlichen Einrichtungen anderer Staaten und internationalen Organisationen.
Jedes Jahr soll mindestens eine öffentliche Veranstaltung zu ethischen Fragen insbesondere im Bereich der Lebenswissenschaften stattfinden. Darüber hinaus kann der Rat weitere öffentliche Veranstaltungen, Anhörungen und Sitzungen durchführen.
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet seine Stellungnahmen im Auftrag des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung oder auf eigene Initiative. Seine Gutachten leitet er Parlament und Regierung vor der Veröffentlichung zu. Am Ende eines jeden Kalenderjahres verfasst er einen Bericht für Bundestag und Bundesregierung und gibt damit einen Überblick über seine Aktivitäten und den Stand der gesellschaftspolitischen Debatte.