Deutscher Ethikrat wählt Vorsitzenden
Der frühere Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig ist zum Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates gewählt worden. Bundestagspräsident Norbert Lammert stellte den Vorstand des neuen Sachverständigengremiums am Freitag, dem 11. April 2008, im Anschluss an die konstituierende Sitzung im Bundestag vor.
Künftige stellvertretende Vorsitzende sind Christiane
Woopen, Privatdozentin an der Universität Köln, und
Professor Eberhard Schockenhoff von der Universität Freiburg.
In seiner nächsten Sitzung am 24. April 2008 will der Deutsche
Ethikrat seine Geschäftsordnung beschließen und sein
künftiges Arbeitsprogramm beraten.
"Der Deutsche Ethikrat ist ein Forum des öffentlichen Diskurses", betonte Norbert Lammert auf der Pressekonferenz im Berliner Reichstag. Der Bundestagspräsident wies darauf hin, dass sich der unabhängige Sachverständigenrat nicht nur mit rein ethischen Fragen befasse. Mittelpunkt seiner Arbeit sei vor allem der "Zusammenhang zwischen wissenschaftlichem Forschen und technischer sowie medizinischer Anwendung". Unterschiedliche Standpunkte mit jeweils hoher fachlicher Autorität würden durch den Ethikrat gleichberechtigt zur Sprache kommen, so Lammert.
Zu den zukünftigen Themen im Bereich der
Lebenswissenschaften gehören unter anderem Gentechnik,
Stammzellenforschung und Sterbehilfe.
Am 26. April 2007 verabschiedete der Deutsche Bundestag das so genannte Ethikratgesetz (EthRG) zur Bildung eines Deutschen Ethikrats. Er löst den bisherigen Nationalen Ethikrat ab, der sich im Juni 2001 konstituiert hatte. Seine Mitglieder wurden vom Bundeskanzler direkt berufen.
Die 26 Mitglieder des "Deutschen Ethikrats" werden je zur
Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen. Die
erste Wahl fand am 13. Februar 2008 statt. Zwei Tage später
wurden die gewählten Sachverständigen durch den
Bundestagspräsidenten berufen.
Die 26 Vertreter aus den Bereichen Naturwissenschaft, Medizin,
Theologie, Philosophie, Ethik, Recht und Wirtschaft sollen ein
großes Meinungsspektrum repräsentieren. Da sie ihr Amt
persönlich und unabhängig ausüben sollen,
dürfen die Ratsmitglieder weder einer gesetzgebenden
Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der
Bundesregierung oder einer Landesregierung angehören. Sie
werden für die Dauer von vier Jahren berufen.
Der Deutsche Ethikrat soll über gesellschaftspolitische Themen informieren und öffentliche Diskussionen anregen. Er soll Stellung nehmen zu Themen aus Gesellschaft, Naturwissenschaft, Ethik, Medizin und Recht und Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln erarbeiten. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit nationalen Ethikräten, ähnlichen Einrichtungen anderer Staaten und internationalen Organisationen.
Jedes Jahr soll mindestens eine öffentliche Veranstaltung zu ethischen Fragen insbesondere im Bereich der Lebenswissenschaften stattfinden. Darüber hinaus kann der Rat weitere öffentliche Veranstaltungen, Anhörungen und Sitzungen durchführen.
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet seine Stellungnahmen im Auftrag des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung oder auf eigene Initiative. Seine Gutachten leitet er Parlament und Regierung vor der Veröffentlichung zu. Am Ende eines jeden Kalenderjahres verfasst er einen Bericht für Bundestag und Bundesregierung und gibt damit einen Überblick über seine Aktivitäten und den Stand der gesellschaftspolitischen Debatte.