Vollstreckung für Geldforderungen in Zivil- und
Handelssachen erleichtern
Recht/Gesetzentwurf - 12.04.2005
Berlin: (hib/BOB) Eine neue EU-Verordnung
(Nr. 805/2004) führt einen Europäischen
Vollstreckungstitel für unbestrittene Geldforderungen in
Zivil- und Handelssachen ein. Die Regelungen der neuen Verordnung
sind zwar unmittelbar anwendbar, bedürfen jedoch der
Ergänzung durch innerstaatliche Verfahrensvorschriften. Die
Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf (
15/5222) vorgelegt. Der Europäische
Vollstreckungstitel ermögliche dem Gläubiger eine
effizientere grenzüberschreitende Vollstreckung. Für
bestimmte Titel über unbestrittene Geldforderungen entfielen
alle Zwischenverfahren, die bisher der Vollstreckung aus
ausländischen Titeln vorgeschaltet sind. Die neue
EU-Verordnung gilt für alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme
Dänemarks.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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